21.02.12

Vor Gewerbeauskunft-Zentrale warnen Verbraucherschützer

Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor einem zunächst offiziell anmutenden Schreiben der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf, welches sich jedoch als Abofalle entpuppt. Vor allem kleine Unternehmen, Institutionen und Gewerbetreibende sind bereits auf das kostenpflichtige Angebot eines Gewerbeeintrags auf der Domain Gewerbeauskunft-Zentrale.de hereingefallen.

Regelmäßig wenden sich Betroffene, die ursprünglich glaubten für einen kostenlosen Brancheneintrag unterschrieben zu haben, an die Verbraucherzentrale Hamburg. Die Adressaten hatten ein Schreiben mit dem amtlich scheinenden Titel „Gewerbeauskunft-Zentrale.de – Erfassung gewerblicher Einträge“ erhalten. Darin wurden sie aufgefordert, in einem bereits vorausgefüllten Formular noch fehlende Daten zu ergänzen oder falsche Daten zu korrigieren und alles unterschrieben zurückzusenden. Hierfür bot die GWE unter Angabe einer 0800er-Nummer den Angeschriebenen sogar eine gebührenfreie Fax-Antwort an.

„Doch der eigentliche Eintrag entpuppte sich in allen Fällen, die uns vorliegen, als ganz und gar nicht kostenlos“, so Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Pro Monat sollen die Unternehmer 39,85 Euro netto an die GWE GmbH bezahlen. Bei einer vorgesehenen Vertragslaufzeit von zwei Jahren sind das insgesamt 956,40 Euro, zuzüglich Umsatzsteuer – für einen überflüssigen Eintrag in einem kaum bekannten Online-Firmenregister.

„Wir raten Selbstständigen dringend, sämtliche Anfragen für Gewerbeeinträge, auch wenn sie auf den ersten Blick offiziell scheinen, sorgfältig zu lesen und keinesfalls vorschnell zu unterschreiben“, so Rehberg. „Es gibt zahlreiche schwarze Schafe, die mit dieser Art von angeblicher Dienstleistung versuchen, Kasse zu machen. Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH mit ihrer Domain Gewerbeauskunft-Zentrale.de ist leider nur ein Übeltäter unter vielen.“ Ist das Formular einmal unterschrieben, sollten sich die Betroffenen darauf berufen, dass kein Vertrag zustande gekommen ist, weil die Kostenpflicht der Leistung nicht eindeutig ersichtlich war, und sich rechtlich beraten lassen.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg